Wissen — FAQ

Die häufigsten Fragen aus Vorterminen.

30 Fragen, die wir in fast jedem Vortermin hören — und die ehrlichen, kompakten Antworten dazu. Ohne Marketing-Lack, mit Verweisen auf die ausführlicheren Erklärungen.

Steuerresidenz und Wegzug

Wie schnell bin ich türkischer Steuerresident?

Steuerlich: ab dem 184. Tag Ihres Aufenthalts in einem Kalenderjahr — sofern Sie auch faktisch Ihren Lebensmittelpunkt verlagern. Praktisch: mit İkamet, Wohnadresse und Anmeldung beim Vergi Dairesi sollten Sie sich formell als ansässig melden. Mehr in der 183-Tage-Erklärung.

Bin ich nach dem Wegzug komplett aus der deutschen Steuer raus?

In den meisten Fällen nicht. Beschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG bleibt für deutsche Einkünfte (Mieteinnahmen, manche Kapitalerträge). Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG kann mindestens 5 Jahre greifen. Ggf. plus § 6 AStG-Wegzugssteuer.

Was ist § 6 AStG?

Die deutsche Wegzugssteuer auf Anteile an Kapitalgesellschaften ≥ 1 %. Beim Wegzug wird ein fiktiver Veräußerungsgewinn besteuert — auch ohne tatsächlichen Verkauf. Kann fünf- bis sechsstellig werden. Detailerklärung: § 6 AStG.

Wann ist der ideale Wegzugszeitpunkt?

Aus deutscher Sicht: oft Jahreswechsel oder Geschäftsjahresende. Aus türkischer Sicht: Wegzug bis Mitte Mai stellt sicher, dass die 183-Tage-Schwelle im selben Jahr greift. Beide Achsen müssen koordiniert werden.

Was ist mit dem DBA Deutschland–Türkei?

Das Doppelbesteuerungsabkommen vom 19. September 2011 regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Besonders relevant: Art. 4 (Ansässigkeit), Art. 10 (Dividenden), Art. 18 (Renten), Art. 19 (öffentlicher Dienst). Mehr: DBA-Erklärung.

Das verabschiedete 20-Jahres-Privileg

Ist das Gesetz schon beschlossen?

Ja. Das türkische Parlament (TBMM) hat das Paket am 21. Mai 2026 verabschiedet. Die Eckpunkte stehen fest; die formale Veröffentlichung im Amtsblatt (Resmî Gazete) und die Ausführungsbestimmungen vollziehen den letzten Schritt. Das Privileg greift rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 für qualifizierte Neuzuzügler. Aktueller Stand.

Können sich Details noch ändern?

Die Kernparameter (20 Jahre, 3-Jahres-Vorbedingung, 9 % für Exporteure, 1 % Erbschaftsteuer) sind beschlossen. Konkretisiert werden über die Ausführungsbestimmungen noch Verfahrensfragen, Nachweispflichten und Stichtagsabgrenzungen. Für Ihren individuellen Fall bleibt deshalb die Prüfung durch zugelassene Steuerberater maßgeblich.

Gilt das Privileg auch für meine Rente?

Das Gesetz bezieht sich auf „Auslandseinkünfte". Gesetzliche Renten aus dem Ausland sind grundsätzlich Auslandseinkünfte — die genaue Abgrenzung wird über die Ausführungsbestimmungen präzisiert. Das DBA Art. 18 hat eine eigene Logik (10.000 €-Schwelle), die unabhängig vom Privileg gilt. Im Einzelfall prüfen lassen.

Ab wann beginnen die 20 Jahre zu laufen?

Ab Begründung der türkischen Steuerresidenz; das Privileg greift rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 für qualifizierte Neuzuzügler. Wer früh ansässig wird, sichert sich die volle Frist.

İkamet und Aufenthalt

Wie lange dauert der İkamet-Antrag?

Vom Online-Antrag bis zur ausgehändigten Karte: typisch 8–14 Wochen. In stark frequentierten Standorten (Istanbul, Antalya) auch länger. Mehr: İkamet-Modul.

Brauche ich eine türkische Krankenversicherung?

Ja — Pflicht für die İkamet-Beantragung. Türkische Anbieter wie Allianz Türkiye, Axa Sigorta etc. bieten Tarife ab 300–800 €/Jahr pro Person. Nach 1 Jahr Aufenthalt: SGK-Eintritt möglich.

Kann meine Familie mitkommen?

Ja. Separate İkamet-Anträge für Ehepartner und Kinder. Termine möglichst auf einen Tag koordinieren. ca. 80 USD İkamet-Gebühr + 20 USD Karte pro Person.

Was kostet die İkamet?

Behördenseitig sehr günstig (~100 USD pro Person). Was Aufwand und Kosten treibt: Übersetzungen (60–100 € pro Dokument), Krankenversicherung, ggf. unsere Begleitungspauschale.

Firmengründung in der Türkei

Brauche ich überhaupt eine türkische Firma?

Nur wenn Sie aktiv aus der Türkei heraus operativ tätig sein wollen oder eine türkische Marken-/Mitarbeiterstruktur brauchen. Wer nur passive Auslandseinkünfte hat, braucht keine LTD Şti. — dafür reicht der reine Wohnsitz mit bestehender Auslandsgesellschaft.

Wie hoch ist das Mindestkapital für eine LTD Şti.?

50.000 TRY (ca. 1.300 €), davon mindestens 25 % bei Gründung einzuzahlen. Für Arbeitserlaubnis als Geschäftsführer: 500.000 TRY Mindestkapital + ≥ 20 % Anteile.

Wie hoch ist die türkische Körperschaftsteuer?

Standardsatz 25 %. Für produzierende Exporteure 9 % nach dem verabschiedeten Paket (ab Steuerjahr 2027). Mehr: Körperschaftsteuer Türkei.

Was ist ein Mali Müşavir und brauche ich einen?

Zertifizierter türkischer Buchhalter / Steuerberater. Pflicht für jede türkische Kapitalgesellschaft. Honorar 100–250 €/Monat für kleine LTDs. Mehr im Glossar.

Banking und Vermögen

Kann ich mein deutsches Bankkonto behalten?

Oft ja, aber: viele deutsche Banken kündigen oder schränken Konten von im Ausland ansässigen Kunden ein. Vorab mit der Bank klären. Brokerage-Konten oft eingeschränkt. Internationale Broker (Interactive Brokers, Saxo Bank) sind robuster.

Ist die türkische Lira stabil?

Nein. Die Lira ist seit Jahren von Inflation und Abwertung geprägt. Empfehlung: Vermögen mehrheitlich in EUR/USD halten, türkisches Konto vor allem für laufende Lebenshaltung verwenden, ggf. Fremdwährungskonten in der Türkei nutzen (Garanti, HSBC, ING bieten EUR/USD-Konten).

Welche türkische Bank empfehlen Sie für Privatkonten?

Für DACH-Auswanderer haben sich Garanti BBVA (englischsprachig, gute App), HSBC Türkei (international) und ING Türkei (Online-affin) bewährt. Vakıfbank und Ziraat sind im Lira-Geschäft stark, für internationale Geschäfte umständlicher.

Lebensplanung und Sicherheit

Ist die Türkei langfristig sicher als Wohnsitz?

Politisch und wirtschaftlich gibt es Risiken — Lira-Volatilität, geopolitische Spannungen, regulatorische Veränderungen. Diese sollten Sie bewusst akzeptieren oder gezielt absichern (Vermögen in EUR/USD, Backup-Wohnsitz, Notfallplan). Die Türkei ist kein "set-it-and-forget-it"-Standort wie z. B. Schweiz oder Liechtenstein.

Welche Standorte empfehlen Sie?

Hängt vom Lebensstil ab. Mittelmeerküste (Antalya, Alanya, Bodrum) für Klima und Expat-Community, Istanbul für Stadtleben und Internationalität, Izmir/Çeşme für ägäische Gelassenheit. Wir geben gerne Hinweise, aber die Wahl bleibt persönlich.

Wie ist die medizinische Versorgung?

In den großen Städten (Istanbul, Ankara, Izmir, Antalya): hochwertig, oft günstiger als in Deutschland, viele englisch- oder deutschsprachige Ärzte in privaten Krankenhäusern. In ländlichen Regionen: deutlich eingeschränkter. Eine gute private KV deckt typischerweise alle privaten Krankenhäuser ab.

Was ist mit der Erbschaftsteuer?

Bisher progressiv 1–30 % in der Türkei. Das verabschiedete Paket führt für qualifizierte Personen im 20-Jahres-Programm einen Pauschalsatz von 1 % ein — gegenüber dem deutschen Satz (bis 50 %) ein erheblicher Vorteil. Achtung: Es gibt kein DBA für Erbschaftsteuer zwischen Deutschland und Türkei — Doppelbesteuerung ist ohne Strukturierung möglich.

Können meine Kinder dort zur Schule gehen?

Ja. Optionen: internationale Schulen (10.000–25.000 USD/Jahr, englisch- oder mehrsprachig), deutsche Schule Istanbul/Ankara, türkische öffentliche Schulen (kostenlos, türkischsprachig). Wartelisten an internationalen Schulen können lang sein — frühzeitig anmelden.

Praktische Fragen zum Vortermin

Was kostet der Vortermin?

Nichts. 20 Minuten kostenlos, ohne Verpflichtung. Mehr: Vortermin-Seite.

Bekomme ich konkrete Steuerempfehlungen?

Nein. Konkrete steuerliche oder rechtliche Empfehlungen darf nur ein zugelassener Steuerberater oder Anwalt geben. Was wir liefern: Strukturierungsbild, Case-Einordnung, Identifikation der Risikopunkte, Vermittlung der passenden Fachpartner.

Was, wenn ich noch keinen klaren Plan habe?

Genau dafür ist der Vortermin da. Sie müssen keine fertige Strategie mitbringen — oft ist die Frage 'Macht die Türkei für meine Situation Sinn?' der eigentliche Inhalt des Gesprächs.

Kann ich später noch absagen?

Selbstverständlich. Nach dem Vortermin entscheiden Sie, ob ein Beratungspaket für Sie Sinn macht. Wenn nicht, ist das in Ordnung — keine Folgekontakte, keine Newsletter.


Ihre Frage ist hier nicht dabei? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular, oder bringen Sie sie direkt in den Vortermin mit — wir ergänzen die FAQ laufend.

Kostenfreies Beratungsgespräch · 20 Minuten

Lassen Sie uns prüfen, ob Ihr Fall zur Türkei passt.

Im 20-minütigen Erstgespräch klären wir, welche unserer Services Sie konkret brauchen und welche Risiken individuell zu prüfen sind. Keine Steuer- oder Rechtsberatung — eine ehrliche Standortbestimmung.