Körperschaftsteuer Türkei — 25 % Standard, 9 % für Exporteure
Türkische Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn — Standardsatz 25 %, für produzierende Exporteure 9 % nach dem verabschiedeten Paket (ab Steuerjahr 2027). Plus laufende Compliance-Pflichten, MwSt-Voranmeldungen und Quartalsvorauszahlungen. Was DACH-Unternehmer mit einer LTD Şti. realistisch erwartet.
Die Steuersätze im Überblick
Standardsatz: 25 %
Türkische Kapitalgesellschaften (LTD Şti., Anonim Şirketi, Eurasia AG) zahlen aktuell 25 % Körperschaftsteuer auf ihre weltweiten Gewinne. Das gilt für inländische und ausländische Einkünfte der Gesellschaft (im Unterschied zum privaten 20-Jahres-Privileg, das nur die Privatperson betrifft).
Reduzierter Satz: 9 % für Exporteure
Für produzierende Exporteure sieht das verabschiedete Steuerpaket einen reduzierten Satz von 9 % vor (ab Steuerjahr 2027). Voraussetzung: Der überwiegende Teil des Umsatzes muss aus Auslandsverkäufen stammen. Die genauen Schwellenwerte werden über die Ausführungsbestimmungen präzisiert — typische Erwartung in der Beratungs-Community: ab etwa 80 % Auslandsumsatz.
Geeignete Geschäftsmodelle für 9 %:
- SaaS / Software-Verkauf an internationale Kunden
- E-Commerce mit Auslandsversand (z. B. DACH-Märkte aus türkischem Lager)
- Beratungs- und Engineering-Dienstleistungen für ausländische Auftraggeber
- Exportierende Hersteller (Textil, Möbel, Lebensmittel, Maschinen)
- Internationale Content-, Kreativ- und Medienproduktion
Nicht geeignet: Geschäftsmodelle mit überwiegend türkischen Endkunden — hier bleibt es beim 25 %-Standardsatz.
Was die Körperschaftsteuer nicht befreit
Wichtige Abgrenzung: Das verabschiedete 20-Jahres-Privileg bezieht sich auf die Privatperson — also auf Sie als Anteilseigner mit türkischer Steuerresidenz. Die LTD Şti. selbst zahlt weiterhin türkische Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne.
Konkret:
- LTD-Gewinn 100.000 €: Körperschaftsteuer 25.000 € (oder 9.000 € als Exporteur)
- Nach Steuern bleiben 75.000 € (oder 91.000 €) im Unternehmen
- Sie schütten 75.000 € an sich aus → Dividende an Privatperson
- Diese Dividende könnte unter das 20-Jahres-Privileg fallen, wenn sie als „ausländisch" qualifiziert ist — was eine türkische LTD-Dividende typischerweise nicht ist. Pauschalantworten gibt es hier nicht; das ist ein Detail, das im Einzelfall durch den Mali Müşavir geklärt werden muss.
Das ist der Grund, warum Case 03 (Holding-Kombi) für komplexere Setups so attraktiv ist: Lokale TR-Aktivität läuft über die LTD und zahlt Körperschaftsteuer. Auslandsumsätze laufen über die Auslands-Gesellschaft und schütten an Sie als Privatperson aus → diese Auslandsdividende ist klar „ausländisch" und fällt unter das 20-Jahres-Privileg.
Quartalsweise Vorauszahlungen — Geçici Vergi
Türkische Kapitalgesellschaften zahlen ihre Körperschaftsteuer vierteljährlich im Voraus (Geçici Vergi):
- Q1: Vorauszahlung Mitte Mai
- Q2: Vorauszahlung Mitte August
- Q3: Vorauszahlung Mitte November
- Q4: Vorauszahlung Mitte Februar des Folgejahres
Bemessung: jeweils auf Basis des kumulierten Gewinns seit Jahresbeginn. Am Jahresende erfolgt der Spitzenausgleich über die Jahressteuererklärung (Frist 30. April des Folgejahres).
Praktische Konsequenz: Sie brauchen quartalsweise Liquidität für die Vorauszahlungen — keine „Steuern zahle ich am Jahresende"-Situation wie bei Privatpersonen.
KDV — Türkische Mehrwertsteuer
Parallel zur Körperschaftsteuer gibt es die KDV (Katma Değer Vergisi) — die türkische MwSt:
- Standardsatz: 20 %
- Reduziert: 10 % auf bestimmte Güter (Lebensmittel, Bücher, medizinische Produkte)
- Stark reduziert: 1 % auf Grundnahrungsmittel
- Exporte: in der Regel 0 % (steuerfrei mit Vorsteuer-Erstattung)
KDV-Voranmeldung: monatlich. Das ist eine der zeitintensivsten Compliance-Pflichten — und einer der Gründe, warum ein guter Mali Müşavir essenziell ist.
Weitere relevante Steuern und Abgaben
- Stempelsteuer (Damga Vergisi): auf bestimmte Verträge und Dokumente
- Sonderverbrauchsteuer (ÖTV): auf bestimmte Konsumgüter (Treibstoff, Tabak, Luxusgüter)
- Quellensteuern auf Dividenden: 15 % bei Ausschüttung an natürliche Personen — aber zwischen Schwester- und Tochtergesellschaften gibt es Befreiungen
- SGK / BAĞ-KUR: Sozialversicherung des Geschäftsführers ca. 80–160 €/Monat
- Lokale Gewerbesteuern: geringfügig, aber je nach Standort vorhanden
Compliance-Kosten in der Praxis
Für eine kleine LTD Şti. ohne Mitarbeiter:
| Position | Pro Monat | Pro Jahr |
|---|---|---|
| Mali Müşavir (Buchhalter) | 100–250 € | 1.200–3.000 € |
| BAĞ-KUR Geschäftsführer | 80–160 € | 960–1.920 € |
| Bankgebühren | 20–50 € | 240–600 € |
| Virtual Office (optional) | 50–150 € | 600–1.800 € |
| Pflicht-Fixkosten | 200–460 € | 2.400–5.520 € |
Plus jährlich: Steuerberatung 500–1.500 €, ggf. Wirtschaftsprüfung bei größeren Gesellschaften.
Wann sich die LTD Şti. lohnt — und wann nicht
Sie lohnt sich, wenn:
- Sie aus der Türkei heraus aktiv operativ tätig sein wollen
- Ihre Tätigkeit überwiegend exportorientiert ist (→ 9 %-Privileg)
- Sie türkische Mitarbeiter beschäftigen oder Subunternehmer brauchen
- Sie eine türkische Marken-/Standortpräsenz brauchen
Sie lohnt sich nicht, wenn:
- Sie nur passive Auslandseinkünfte haben (→ Case 01 reicht)
- Ihr jährlicher Gewinn unter 30.000–50.000 € liegt — die Compliance-Kosten fressen den Vorteil oft auf
- Sie überwiegend lokale türkische Privatkunden bedienen — dann zahlen Sie 25 %, was nicht spürbar günstiger ist als andere EU-Standorte
Realistische Wirtschaftlichkeitsschwelle: Ab ca. 80.000 € Jahresgewinn (mit Exportfokus) wird die LTD Şti. attraktiv. Darunter ist die Aufwand-Nutzen-Relation oft nicht überzeugend.
Quellen
- Türkisches Körperschaftsteuergesetz (Kurumlar Vergisi Kanunu, KVK)
- Türkisches Mehrwertsteuergesetz (Katma Değer Vergisi Kanunu, KDVK)
- Verwaltungserlasse der türkischen Steuerverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı)
- Ankündigung Präsident Erdoğan vom 24. April 2026 zu reduziertem Körperschaftsteuersatz für Exporteure
- LTD-Şti.-Gründung
- Case 02 — Neugründung Türkei
- Case 03 — Holding-Kombi-Struktur