Wissen — Türkisches Unternehmensteuerrecht

Körperschaftsteuer Türkei — 25 % Standard, 9 % für Exporteure

Türkische Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn — Standardsatz 25 %, für produzierende Exporteure 9 % nach dem verabschiedeten Paket (ab Steuerjahr 2027). Plus laufende Compliance-Pflichten, MwSt-Voranmeldungen und Quartalsvorauszahlungen. Was DACH-Unternehmer mit einer LTD Şti. realistisch erwartet.

Die Steuersätze im Überblick

Standardsatz: 25 %

Türkische Kapitalgesellschaften (LTD Şti., Anonim Şirketi, Eurasia AG) zahlen aktuell 25 % Körperschaftsteuer auf ihre weltweiten Gewinne. Das gilt für inländische und ausländische Einkünfte der Gesellschaft (im Unterschied zum privaten 20-Jahres-Privileg, das nur die Privatperson betrifft).

Reduzierter Satz: 9 % für Exporteure

Für produzierende Exporteure sieht das verabschiedete Steuerpaket einen reduzierten Satz von 9 % vor (ab Steuerjahr 2027). Voraussetzung: Der überwiegende Teil des Umsatzes muss aus Auslandsverkäufen stammen. Die genauen Schwellenwerte werden über die Ausführungsbestimmungen präzisiert — typische Erwartung in der Beratungs-Community: ab etwa 80 % Auslandsumsatz.

Geeignete Geschäftsmodelle für 9 %:

  • SaaS / Software-Verkauf an internationale Kunden
  • E-Commerce mit Auslandsversand (z. B. DACH-Märkte aus türkischem Lager)
  • Beratungs- und Engineering-Dienstleistungen für ausländische Auftraggeber
  • Exportierende Hersteller (Textil, Möbel, Lebensmittel, Maschinen)
  • Internationale Content-, Kreativ- und Medienproduktion

Nicht geeignet: Geschäftsmodelle mit überwiegend türkischen Endkunden — hier bleibt es beim 25 %-Standardsatz.

Was die Körperschaftsteuer nicht befreit

Wichtige Abgrenzung: Das verabschiedete 20-Jahres-Privileg bezieht sich auf die Privatperson — also auf Sie als Anteilseigner mit türkischer Steuerresidenz. Die LTD Şti. selbst zahlt weiterhin türkische Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne.

Konkret:

  • LTD-Gewinn 100.000 €: Körperschaftsteuer 25.000 € (oder 9.000 € als Exporteur)
  • Nach Steuern bleiben 75.000 € (oder 91.000 €) im Unternehmen
  • Sie schütten 75.000 € an sich aus → Dividende an Privatperson
  • Diese Dividende könnte unter das 20-Jahres-Privileg fallen, wenn sie als „ausländisch" qualifiziert ist — was eine türkische LTD-Dividende typischerweise nicht ist. Pauschalantworten gibt es hier nicht; das ist ein Detail, das im Einzelfall durch den Mali Müşavir geklärt werden muss.

Das ist der Grund, warum Case 03 (Holding-Kombi) für komplexere Setups so attraktiv ist: Lokale TR-Aktivität läuft über die LTD und zahlt Körperschaftsteuer. Auslandsumsätze laufen über die Auslands-Gesellschaft und schütten an Sie als Privatperson aus → diese Auslandsdividende ist klar „ausländisch" und fällt unter das 20-Jahres-Privileg.

Quartalsweise Vorauszahlungen — Geçici Vergi

Türkische Kapitalgesellschaften zahlen ihre Körperschaftsteuer vierteljährlich im Voraus (Geçici Vergi):

  • Q1: Vorauszahlung Mitte Mai
  • Q2: Vorauszahlung Mitte August
  • Q3: Vorauszahlung Mitte November
  • Q4: Vorauszahlung Mitte Februar des Folgejahres

Bemessung: jeweils auf Basis des kumulierten Gewinns seit Jahresbeginn. Am Jahresende erfolgt der Spitzenausgleich über die Jahressteuererklärung (Frist 30. April des Folgejahres).

Praktische Konsequenz: Sie brauchen quartalsweise Liquidität für die Vorauszahlungen — keine „Steuern zahle ich am Jahresende"-Situation wie bei Privatpersonen.

KDV — Türkische Mehrwertsteuer

Parallel zur Körperschaftsteuer gibt es die KDV (Katma Değer Vergisi) — die türkische MwSt:

  • Standardsatz: 20 %
  • Reduziert: 10 % auf bestimmte Güter (Lebensmittel, Bücher, medizinische Produkte)
  • Stark reduziert: 1 % auf Grundnahrungsmittel
  • Exporte: in der Regel 0 % (steuerfrei mit Vorsteuer-Erstattung)

KDV-Voranmeldung: monatlich. Das ist eine der zeitintensivsten Compliance-Pflichten — und einer der Gründe, warum ein guter Mali Müşavir essenziell ist.

Weitere relevante Steuern und Abgaben

  • Stempelsteuer (Damga Vergisi): auf bestimmte Verträge und Dokumente
  • Sonderverbrauchsteuer (ÖTV): auf bestimmte Konsumgüter (Treibstoff, Tabak, Luxusgüter)
  • Quellensteuern auf Dividenden: 15 % bei Ausschüttung an natürliche Personen — aber zwischen Schwester- und Tochtergesellschaften gibt es Befreiungen
  • SGK / BAĞ-KUR: Sozialversicherung des Geschäftsführers ca. 80–160 €/Monat
  • Lokale Gewerbesteuern: geringfügig, aber je nach Standort vorhanden

Compliance-Kosten in der Praxis

Für eine kleine LTD Şti. ohne Mitarbeiter:

Position Pro Monat Pro Jahr
Mali Müşavir (Buchhalter) 100–250 € 1.200–3.000 €
BAĞ-KUR Geschäftsführer 80–160 € 960–1.920 €
Bankgebühren 20–50 € 240–600 €
Virtual Office (optional) 50–150 € 600–1.800 €
Pflicht-Fixkosten 200–460 € 2.400–5.520 €

Plus jährlich: Steuerberatung 500–1.500 €, ggf. Wirtschaftsprüfung bei größeren Gesellschaften.

Wann sich die LTD Şti. lohnt — und wann nicht

Sie lohnt sich, wenn:

  • Sie aus der Türkei heraus aktiv operativ tätig sein wollen
  • Ihre Tätigkeit überwiegend exportorientiert ist (→ 9 %-Privileg)
  • Sie türkische Mitarbeiter beschäftigen oder Subunternehmer brauchen
  • Sie eine türkische Marken-/Standortpräsenz brauchen

Sie lohnt sich nicht, wenn:

  • Sie nur passive Auslandseinkünfte haben (→ Case 01 reicht)
  • Ihr jährlicher Gewinn unter 30.000–50.000 € liegt — die Compliance-Kosten fressen den Vorteil oft auf
  • Sie überwiegend lokale türkische Privatkunden bedienen — dann zahlen Sie 25 %, was nicht spürbar günstiger ist als andere EU-Standorte

Realistische Wirtschaftlichkeitsschwelle: Ab ca. 80.000 € Jahresgewinn (mit Exportfokus) wird die LTD Şti. attraktiv. Darunter ist die Aufwand-Nutzen-Relation oft nicht überzeugend.

Quellen

  • Türkisches Körperschaftsteuergesetz (Kurumlar Vergisi Kanunu, KVK)
  • Türkisches Mehrwertsteuergesetz (Katma Değer Vergisi Kanunu, KDVK)
  • Verwaltungserlasse der türkischen Steuerverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı)
  • Ankündigung Präsident Erdoğan vom 24. April 2026 zu reduziertem Körperschaftsteuersatz für Exporteure
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