Türkei Steuerfreiheit 2026: 20 Jahre auf Auslandseinkünfte — was wirklich beschlossen wurde
Am 24. April 2026 von Präsident Erdoğan angekündigt, am 21. Mai 2026 vom türkischen Parlament (TBMM) verabschiedet: ein Steuerpaket, das aus der Türkei eines der attraktivsten Steuerdomizile für mobile Unternehmer und Investoren macht. Diese Seite fasst zusammen, was das Gesetz vorsieht, ab wann es greift und was DACH-Auswanderer jetzt vorbereiten sollten.
Das Steuerpaket wurde am 21. Mai 2026 vom türkischen Parlament (TBMM) verabschiedet. Die Eckpunkte stehen damit fest; einzelne Durchführungsdetails (Verfahren, Nachweise, Stichtagsabgrenzungen) werden mit den Ausführungsbestimmungen konkretisiert. Für die individuelle Anwendung auf Ihren Fall bleibt eine Prüfung durch zugelassene Steuerberater maßgeblich.
Die vier Kernpunkte des Pakets
1. 20 Jahre Steuerfreiheit auf Auslandseinkünfte
Der zentrale Punkt: Wer als Privatperson seinen steuerlichen Wohnsitz in die Türkei verlegt und in den letzten drei Jahren nicht in der Türkei steuerlich ansässig war, zahlt für 20 Jahre keine türkische Einkommensteuer auf im Ausland erzielte Einkünfte. Das Privileg greift rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 für qualifizierte Neuzuzügler und umfasst:
- Dividenden aus ausländischen Kapitalgesellschaften (US LLC, UK Ltd, EU-Holding etc.)
- Zinserträge aus ausländischen Konten und Wertpapieren
- Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien
- Kapitalgewinne aus dem Verkauf ausländischer Wertpapiere
- Gehälter aus Arbeitsverhältnissen mit ausländischen Arbeitgebern (Digital-Nomad-Konstellation)
Wichtig zu verstehen: Das Privileg betrifft die türkische Besteuerung. Was in Deutschland, Österreich oder der Schweiz weiterhin versteuert werden muss (z. B. Quellensteuern auf Dividenden, beschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG, Wegzugssteuer nach § 6 AStG), bleibt davon unberührt. Genau dort liegt der Beratungsschwerpunkt.
2. 1 % Erbschaft- und Schenkungsteuer
Bisher besteuert die Türkei Erbschaften und Schenkungen progressiv mit Sätzen zwischen 1 % und 30 %. Das verabschiedete Paket führt für die qualifizierten Personen im 20-Jahres-Programm einen Pauschalsatz von 1 % ein. Für Vermögen, das im Rahmen der Lebensplanung in die nächste Generation übergeht, kann das gegenüber dem deutschen Erbschaftsteuerrecht (Steuersätze bis 50 %) massiv vorteilhaft sein. Voraussetzung: Wohnsitz und Vermögensbelegenheit müssen sich an den türkischen Anknüpfungspunkten orientieren — keine pauschale Empfehlung, hier ist im Einzelfall zwingend ein zugelassener Steuerberater einzubinden.
3. 9 % Körperschaftsteuer für Exporteure
Für türkische Kapitalgesellschaften beträgt die Standard-Körperschaftsteuer derzeit 25 %. Produzierende Exporteure können — ab dem Steuerjahr 2027 — auf einen reduzierten Satz von 9 % zugreifen, sofern ihr Geschäftsmodell überwiegend auf Auslandsumsätze ausgerichtet ist. Praktisch interessant für: SaaS-Anbieter, E-Commerce mit DACH-Versand, Beratungsunternehmen mit ausländischen Kunden, exportierende Hersteller. Voraussetzung ist eine türkische LTD Şti. — siehe Case 02.
4. Drei Jahre Übergangsphase
Das Paket ist als Reform mit Übergangsregelungen beschlossen. Drei Jahre sind als Implementierungsphase vorgesehen — sowohl für die Verwaltung (digitale Erfassung, Behördenprozesse) als auch für die Wirtschaft (Anpassung von Strukturen, Übergangsfristen für bestehende Steuerresidenten). Wer früh kommt, sichert sich realistisch früher die volle 20-Jahres-Frist.
Status: Vom Parlament verabschiedet
Das Gesetzgebungsverfahren ist durchlaufen: Ankündigung (24. April 2026) → Einbringung im Parlament (Anfang Mai 2026) → Beschluss durch die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) am 21. Mai 2026. Die formale Veröffentlichung im Amtsblatt (Resmî Gazete) und die Ausführungsbestimmungen vollziehen den letzten Schritt. Die Eckpunkte des Pakets stehen damit fest. Wir empfehlen, die strukturellen Vorbereitungen (İkamet, Steuerregistrierung, ggf. Firmengründung) zügig anzugehen — sowohl um das Privileg sauber in Anspruch zu nehmen als auch, weil diese Schritte ohnehin sinnvoll sind, sobald die Lebensentscheidung „Wohnsitz Türkei" steht.
Was bedeutet das Paket für DACH-Auswanderer?
Das Paket adressiert primär mobile, vermögende Privatpersonen: Unternehmer mit Auslandsgesellschaften, Investoren mit Kapitaleinkünften, Frührentner mit privaten Vermögen, Digital Nomads. Wer wenig Auslandseinkommen hat und in der Türkei aktiv arbeitet, profitiert weniger vom 20-Jahres-Privileg, möglicherweise aber von den 9 % Körperschaftsteuer für Exporteure. Die wichtigsten Konstellationen besprechen wir individuell im Vortermin.
Drei Risiken, die im Vorfeld geklärt werden müssen
- § 6 AStG (deutsche Wegzugssteuer): Wer GmbH-Anteile ≥ 1 % oder relevante Beteiligungen hält, löst beim Wegzug eine fiktive Veräußerungsbesteuerung aus. Steuernachzahlungen können fünf- bis sechsstellig werden. Was § 6 AStG genau bedeutet →
- Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Auch nach dem Wegzug bleibt der deutsche Fiskus für mindestens 5 Jahre teilweise zugriffsberechtigt — vor allem wenn die Türkei als „Niedrigsteuerland" eingestuft wird. Ohne saubere Strukturierung ist das ein Bumerang.
- Betriebsstätten-Risiko für ausländische Arbeitgeber: Digital Nomads, die per Homeoffice für deutsche Unternehmen arbeiten, können dort ungewollt eine türkische Betriebsstätte ihres Arbeitgebers begründen. Das ist ein Risiko für den Arbeitgeber, nicht primär für den Mitarbeiter — und führt regelmäßig zu Konflikten. Case 05 lesen →
Was Sie jetzt sinnvoll vorbereiten können
Diese Schritte sind heute umsetzbar und ohnehin — unabhängig vom 20-Jahres-Privileg — sinnvoll, sobald die Lebensentscheidung „Wohnsitz Türkei" gefallen ist:
- İkamet beantragen — Aufenthaltserlaubnis Hauptperson + Familie
- Türkische TIN und Steuerresidenz klären
- Wegzugsberatung in Deutschland — § 6 AStG, DBA-Anwendung, Stichtagsplanung
- Bei Bedarf: LTD Şti. gründen — wenn lokale TR-Aktivität geplant ist
- Privatkonto und ggf. Familienlogistik (Schule, Krankenversicherung) vorbereiten
Quellen und Verweise
- Ankündigung Präsident Erdoğan, 24. April 2026; Verabschiedung durch die TBMM am 21. Mai 2026
- Türkisches Einkommensteuergesetz (Gelir Vergisi Kanunu) — Stand vor der Reform
- DBA Deutschland–Türkei vom 19. September 2011 (BGBl. 2012 II S. 526)
- § 6 Außensteuergesetz (AStG) in der ab 2022 geltenden Fassung
- OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA-MA)
Stand dieser Seite: Mai 2026. Wir aktualisieren bei jedem relevanten Schritt — Veröffentlichung im Resmî Gazete, Ausführungsbestimmungen und spätere Anpassungen.