Steuernews Türkei — Aktuelle Entwicklungen für DACH-Auswanderer
Was sich in der türkischen Steuerpolitik tut, welche Gesetzesvorhaben angekündigt oder verabschiedet werden und was davon für DACH-Auswanderer relevant ist. Wir ordnen die Meldungen ein — mit klarer Trennung zwischen *angekündigt* und *bereits geltendes Recht*. Stand wird laufend aktualisiert.
20 Jahre Steuerfreiheit auf Auslandseinkünfte — vom Parlament verabschiedet
Die Türkei hat ihr neues Steuer- und Investitionspaket am 21. Mai 2026 vom Parlament (TBMM) verabschieden lassen. Personen, die in den letzten drei Jahren nicht in der Türkei steuerlich ansässig waren, werden bei einem Umzug in die Türkei für bis zu 20 Jahre von türkischer Steuer auf ausländische Einkünfte befreit; das Privileg greift rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 für qualifizierte Neuzuzügler. Inländische, also in der Türkei erzielte Einkünfte bleiben steuerpflichtig.
Das ist für Unternehmer mit Auslandseinkünften ein starkes Thema. Die Eckpunkte stehen fest; einzelne Durchführungsdetails werden mit den Ausführungsbestimmungen konkretisiert. Eine unumkehrbare Entscheidung (Wegzug, Strukturwechsel) sollte niemand treffen, ohne den eigenen Fall vorher durch zugelassene Steuerberater prüfen zu lassen.
Quelle: Daily Sabah berichtet, dass Personen, die im Ausland leben und in den letzten drei Jahren keine türkischen Steuerzahler waren, bei einem Umzug in die Türkei 20 Jahre lang von Steuern auf ausländische Einkünfte befreit werden sollen.
Umfangreiches Steuerpaket für Investitionen und Exporte
Mit demselben Paket zieht die Türkei internationale Investoren, Exporteure und Dienstleistungsunternehmen stärker an. Dienstleistungsexporte in hochwertigen Branchen wie Software, Gaming und Medizintourismus werden vollständig steuerlich begünstigt (100 % Steuerbefreiung für bestimmte Dienstleistungsexporte — bereits per Präsidialdekret Nr. 11257 vom 30. April 2026 in Kraft). Für produzierende Exporteure gilt eine reduzierte Körperschaftsteuer von 9 % (ab Steuerjahr 2027).
Das ist besonders für Software-Firmen, Agenturen, Berater und digitale Geschäftsmodelle interessant — also genau die Profile, die ortsunabhängig arbeiten und international fakturieren.
Quelle: Reuters berichtet über ein umfassendes Paket mit Steueranreizen, darunter 100 % Steuerbefreiung für bestimmte Dienstleistungsexporte und eine reduzierte Körperschaftsteuer von 9 % für produzierende Exporteure.
Digital-Nomad-Verfahren: 3.000 USD monatliches Einkommen
Die Türkei bietet für bestimmte Remote Worker und digitale Unternehmer ein Digital-Nomad-Verfahren an. Als Voraussetzung wird unter anderem ein monatliches Einkommen von 3.000 USD (oder ein Jahreseinkommen von 36.000 USD) genannt. Das ist ein guter Einstieg für jüngere Unternehmer, Freelancer, IT-Spezialisten, Coaches und Agenturen.
Wichtig: Aufenthalt ist nicht gleich Steuerstatus. Wer über die 183-Tage-Schwelle kommt, kann türkischer Steuerresident werden — mit allen Folgen. Und für ausländische Arbeitgeber kann ein dauerhaft aus der Türkei arbeitender Mitarbeiter ein Betriebsstättenrisiko auslösen.
Quelle: Die offizielle GoTürkiye Digital-Nomad-Seite nennt als Anforderung einen Einkommensnachweis von 3.000 USD monatlich oder 36.000 USD jährlich.
Mindestkapital für die türkische Limited steigt auf 50.000 TRY
Für die Gründung einer türkischen Limited Şirketi (LTD Şti.) wurde das Mindestkapital von 10.000 TRY auf 50.000 TRY angehoben. Damit bleibt die LTD für viele Gründer weiterhin erreichbar — aber die Gründung sollte sauber geplant werden, inklusive Steuer-ID, Handelsregister, Firmenkonto, Mali Müşavir und laufenden Pflichten. Details dazu auf unserer Leistungsseite LTD-Şti.-Gründung.
Quelle: Rödl & Partner berichtet, dass das Mindestkapital für Limited Liability Companies in der Türkei von 10.000 TRY auf 50.000 TRY erhöht wurde.
Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestment weiter ab 400.000 USD
Die Türkei bietet ausländischen Investoren weiterhin die Möglichkeit, über ein Immobilieninvestment die türkische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die relevante Schwelle liegt bei mindestens 400.000 USD (oder dem entsprechenden Gegenwert), verbunden mit einer Verkaufsbeschränkung von mindestens drei Jahren. Für Aufenthalt (İkamet) genügt bereits ein deutlich niedrigeres Immobilieninvestment.
Das ist ein Thema für Mandanten, die nicht nur gründen, sondern langfristig Vermögen und Aufenthalt in der Türkei planen. Mehr dazu unter Immobilien in der Türkei.
Quelle: Invest in Türkiye nennt für die Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestment eine Mindestinvestition von 400.000 USD oder Gegenwert mit einer Verkaufsbeschränkung von mindestens drei Jahren.
Die Schlagzeilen sind attraktiv — entscheidend ist, was davon für Ihre Situation gilt und was noch unter Gesetzesvorbehalt steht. Im Vortermin ordnen wir die aktuelle Lage konkret auf Ihren Fall ein.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Steuerliche und rechtliche Fragen sollten immer durch zugelassene Steuerberater und Rechtsanwälte in Deutschland und der Türkei geprüft werden. Angaben zu geplanten gesetzlichen Änderungen beruhen auf dem jeweils bekannten Stand und können sich ändern.